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Wohngeld Plus - Entlastung einkommensschwacher Haushalte

Sebastian Jacobitz • Jan. 19, 2024

Wohngeld-Plus - Entlastung für einkommensschwache Haushalte

Wohngeld Plus Entlastung für einkommensschwache haushalte

Der finanzielle Rahmen für Mieter wird immer enger. Nicht nur die Mieten steigen, sondern auch die Nebenkosten, vornehmlich die Energiepreise nehmen einen größeren Anteil im Budget ein.


Als Entlastung der Wohnkosten besteht bereits seit 1965 die Möglichkeit, das Wohngeld zu erhalten. Dieses bietet einen Zuschuss zur Miete, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Ebenso können Eigentümer das Wohngeld Plus beantragen, um einen Lastenzuschuss zu erlangen. Dies ist möglich, insofern die Wohnung für eigene Wohnzwecke genutzt wird.



Mit Jahresbeginn 2023 wurde eine Reform des Wohngeldes umgesetzt. Dieses gilt als Reaktion auf die vorherrschende Inflation sowie den hohen Energiepreisen. Welche Zuschussmöglichkeiten bestehen und wer hat Anspruch auf diese Sozialleistung?

Leistungen des Wohngeld-Plus

Die steigenden Mieten bereiten insbesondere in den Großstädten immer mehr Haushalten Probleme. Speziell für einkommensschwache Mieter bedeuten die Preissteigerungen, dass Sie sich das Wohnen kaum mehr leisten können und aus der bisherigen Wohnung verdrängt werden.


Um den höheren Bedarf der Haushalte aufzufangen, hat die Bundesregierung das  Wohngeld-Plus Gesetz verabschiedet, welches auf verschiedenen Ebenen die Probleme der Mieter angeht.

Höhere Bezüge

Wie hoch das Wohngeld in Ihrer Situation ausfällt, lässt sich pauschal nicht bestimmen. Denn die Höhe des Wohngeldes ist von einigen Faktoren abhängig. Hierzu gehören:


  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe der Bruttokaltmiete
  • Region


Durchschnittlich ergeben sich laut Berechnung des IW Köln Steigerungen der Zuschüsse pro Haushalt von bisher 190 Euro pro Monat auf nun 370 Euro pro Monat. Damit findet eine deutliche Entlastung der Wohnkosten statt, sodass Mieter nicht zum Auszug gezwungen sind, sondern eine staatliche Unterstützung erhalten.

Heizkostenkomponente

Die Energiekosten sind in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen. Damit die Heizung dennoch nicht ausbleiben muss, sondern die Nutzung bezahlbar bleibt, ist im Wohngeld Plus eine Heizkomponente enthalten.


Mieter enthalten durchschnittlich eine Pauschale von 1,20€ je m² an zusätzlichem Wohngeld. Die Summe richtet sich also nicht nach den tatsächlichen Heizkosten, sondern soll weiterhin zu einem sparsamen Umgang mit der Heizung anregen.


Eigentümer einer Wohnung profitieren ebenfalls davon, dass die Heizkomponente in die Berechnung des Wohngeldes einfließt. Somit müssen Sie nicht allein die Mehrkosten tragen, sondern erhalten einen staatlichen Zuschuss.

Klimazuschuss

Ähnlich zur Heizkostenkomponente verhält es sich auch mit dem Klimazuschuss. Dieser Pauschalbetrag dient dem Entgegenwirken von Mieterhöhungen, die infolge einer energetischen Sanierung auftreten. Denn einen Anteil der Modernisierungskosten darf der Eigentümer auf die Mieter umlegen, sodass eine Anhebung der Mietkosten üblich ist.


Der Klimazuschuss beträgt pauschal 0,40 Euro je m². Somit dienen insgesamt drei Elemente des Wohngeld-Plus als Unterstützung und Entlastung einkommensschwacher Haushalte.

Berechtigte Haushalte

Das Wohngeld Plus dient in erster Linie als Zuschuss für einkommensschwache Haushalte, die bisher keine Sozialleistungen erhalten. Wer bereits im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII oder BAföG Zuschüsse zu den Wohnkosten erhält, besitzt keinen Anspruch mehr auf das Wohngeld.


Dieses ist vornehmlich für Rentner, Erwerbstätige im Niedriglohnbereich sowie Studierende interessant, die kein BAföG erhalten. Sie können sich berechtigte Hoffnungen darauf machen, dass dank der Wohngeldreform der staatliche Zuschuss einen Teil der Wohnkosten übernimmt.


Waren vor der Reform rund 600.000 Haushalte berechtigt, geht eine Schätzung davon aus, dass jetzt knapp 2 Millionen Haushalte einen Anspruch auf das Wohngeld besitzen. Da Berechtigte keine Mitteilung darüber erhalten, müssen sich die Mieter und Eigentümer selbst informieren und prüfen, ob Sie das Wohngeld Plus in Anspruch nehmen dürfen.

Beantragung

Zuständig für die Bewilligung des Wohngeld Plus ist das Amt für Wohnen und Soziales. Je nach Bundesland könnte die Beantragung variieren. Daher müssen Sie sich eigenständig darüber Informationen einholen. In der Regel sind die Vorgaben auf der jeweiligen Webseite des Bundeslandes im Service-Bereich verfügbar.


Zunächst sollten Sie einen der zur Verfügung gestellten  Wohngeld-Rechner verwenden, um eine erste Orientierung zu erhalten, ob Sie Anspruch auf das Wohngeld besitzen und in welcher Höhe dieses ausfällt. Es handelt sich allerdings nicht um eine verbindliche Berechnung, sodass sich dennoch die Beantragung lohnen könnte, falls der Rechner knapp besagt, dass Sie nicht für das Wohngeld berechtigt seien.


Füllen Sie den bereitgestellten Antrag des Bundeslandes bzw. Ihrer Kommune aus. Mitunter ist auch eine Verdienstbescheinigung erforderlich, um das genaue Haushaltseinkommen zu bestimmen. Senden Sie den Antrag an das für Sie zuständige Amt für Wohnen und Soziales, um die Bearbeitung auf den Weg zu bringen.


Vorteilhaft für Sie ist, dass Sie bei einem positiven Bescheid das Wohngeld bereits ab dem Datum des Zugangs der Unterlagen auch rückwirkend erhalten. Sollte die Bearbeitung sich hinziehen, können Sie also mit einer entsprechenden Nachzahlung rechnen.


Die Gültigkeit des Wohngeld-Plus beträgt 12 Monate. Möchte Sie die Laufzeit verlängern, ist ein Weiterleistungsantrag zu stellen. Verpassen Sie die Fristen nicht, damit die Zahlungen des Wohngeldes nahtlos erfolgen.

Entlastung für Millionen Haushalte

"Die vergangenen Jahre waren für Mieter sowie Eigentümer von Wohnungen keine Leichten. Die Inflation hat sich im Bereich der Mieten sowie der Energiekosten besonders deutlich niedergeschlagen. Angesichts der weiterhin hohen Nachfrage ist mit einer Entspannung auf dem Mietmarkt nicht zu rechnen. Das Wohngeld-Plus ist daher eine notwendige Maßnahme, um den außergewöhnlichen Kostensteigerungen zu begegnen", beschreibt Sebastian Jacobitz vom  Immobilienportal Wohnora die aktuelle Situation.


Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Wohngeld Plus reagiert und verschiedene Leistungsverbesserungen angestrebt. So ist die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes gestiegen und wesentlich mehr Haushalte besitzen einen Anspruch auf das neue Wohngeld Plus.


Lassen Sie sich diesen Zuschuss nicht entgehen und nehmen Sie Ihren Anspruch wahr.

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