Nebenkostenabrechnung prüfen - Umlagefähige Nebenkosten

Holger Freerks • 2. Januar 2026

Jahresabrechnung prüfen: Welche Kosten sind umlagefähig – und welche nicht?

Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung oder Mietnebenkostenabrechnung) sorgt jedes Jahr für Unsicherheit und Ärger. Viele Mieter zahlen zu viel, weil sie nicht wissen, welche Nebenkosten tatsächlich umlagefähig sind – und welche der Vermieter nicht abrechnen darf.

Tatsache ist: Nicht alles, was in der Betriebskostenabrechnung steht, ist auch rechtlich zulässig.

In diesem Artikel erfährst du:


  • welche Nebenkosten umlagefähig sind,
  • welche Kosten Vermieter nicht abrechnen dürfen,
  • woran du erkennst, ob deine Nebenkostenabrechnung zu hoch ist,
  • und was Mieter konkret tun können.

Was ist eine Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung)?

Die Nebenkostenabrechnung – rechtlich korrekt Betriebskostenabrechnung – listet die laufenden Kosten auf, die dem Vermieter durch den Betrieb eines Wohngebäudes entstehen und anteilig auf die Mieter umgelegt werden dürfen.


Typische Bezeichnungen:

  • Nebenkostenabrechnung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Mietnebenkostenabrechnung


Wichtig:
➡️ Nur laufende Betriebskosten sind umlagefähig – keine Reparaturen, keine Verwaltung, keine Rücklagen.

Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung Miete

Welche Nebenkosten sind umlagefähig? (Übersicht für Mieter)

Gesetzlich zulässig sind nur bestimmte Kostenarten. Die wichtigsten umlagefähigen Nebenkosten sind:

1. Wasserkosten

  • Wassergeld
  • Wasserzähler
  • Wasseraufbereitung


2. Abwasserkosten

  • Öffentliche Entwässerung
  • Klär- oder Sickergruben


3. Heizkosten

  • Brennstoffe
  • Betriebsstrom
  • Bedienung, Überwachung, Reinigung


4. Warmwasserbereitung

  • Zentrale Warmwasserkosten


5. Grundsteuer

  • Kommunale Grundsteuer (öffentliche Lasten)


6. Müllabfuhr & Straßenreinigung


7. Hausreinigung

  • Treppenhaus, Flure, Keller

8. Gartenpflege

  • Laufende Pflege der Grünanlagen


9. Hausmeisterkosten
⚠️ Nur Betrieb, keine Reparaturen oder Verwaltung


10. Beleuchtung

  • Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung


11. Fahrstuhl

  • Strom, Wartung, Sicherheitsprüfung

     . ❌ Keine Reparaturen


12. Versicherungen

  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung (Gebäude)


13. Schornsteinreinigung


14. Gemeinschaftsantenne / Kabel


15. Wascheinrichtungen

  • Gemeinschaftswaschmaschinen


Das sind die klassischen umlagefähigen Betriebskosten, die in einer Abrechnung für Mieter auftauchen dürfen.

Diese Kosten darf der Vermieter NICHT abrechnen

Viele Nebenkostenabrechnungen enthalten unzulässige Posten. Diese müssen Mieter nicht bezahlen:

Unzulässige Nebenkosten in der Mietwohnung

❌ Verwaltungskosten
❌ Reparaturen und Instandsetzungen

❌ Instandhaltungsrücklagen
❌ Bankgebühren für Mietkonten
❌ Portokosten
❌ Mietausfallversicherung
❌ Rechtsschutzversicherung des Vermieters

👉 Alles, was nicht laufender Betrieb ist, ist nicht umlagefähig.

Typische Fehler in der Betriebskostenabrechnung

Gerade wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch erscheint, stecken oft diese Fehler dahinter:

  • Doppelabrechnungen (z. B. Hausmeister + Gartenpflege)
  • „Sonstige Kosten“ ohne Erklärung
  • Reparaturen als Wartung getarnt
  • Pauschale Hausmeisterkosten ohne Aufschlüsselung
  • Heizkosten ohne korrekte Verbrauchsabrechnung

➡️ Solche Fehler machen die Betriebskostenabrechnung angreifbar.

Was können Mieter tun, wenn die Jahresabrechnung zu hoch ist?

Wenn du Zweifel hast, solltest du nicht einfach zahlen:

Schritt-für-Schritt für Mieter

  1. Nebenkostenabrechnung prüfen (Position für Position)
  2. Belegeinsicht verlangen (dein Recht!)
  3. Schriftlich widersprechen
  4. Fristen beachten (12 Monate Einwendungsfrist)

👉 Eine Nebenkostenabrechnung für Mieter muss transparent, nachvollziehbar und korrekt sein.

Fazit: Nebenkostenabrechnung prüfen lohnt sich

Eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung ist kein Einzelfall. Wer seine Mietnebenkostenabrechnung nicht prüft, zahlt oft jahrelang zu viel.

Kurz gesagt:


  • Nur umlagefähige Nebenkosten sind erlaubt
  • Viele Kosten sind unzulässig
  • Prüfen spart Geld – oft mehrere hundert Euro pro Jahr

👉 Wer informiert ist, ist klar im Vorteil.

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung (FAQ)

Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

Alle laufenden Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Grundsteuer, Müllabfuhr und Hausreinigung.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht abrechnen?

Verwaltungskosten, Reparaturen, Rücklagen, Bank- und Portokosten.

Wie lange kann man einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Bis zu 12 Monate nach Erhalt.

Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist?

Belege prüfen, Einsicht verlangen und schriftlich widersprechen.

Gerne würde ich eure Meinung hören! Bitte hinterlasst eure sachlichen Kommentare und teilt mir mit, welche Themen euch besonders interessieren. Ich freue mich auf eure Beiträge!

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